Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Freilichtmuseum Beuren ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Der vollständig barrierefreie Zugang soll nach dem geplanten Relaunch unserer Website gegeben sein.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.freilichtmuseum-beuren.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Teilweise sind Bilder und Grafiken noch nicht durch Beschreibungen ergänzt worden.
Die fehlenden Beschreibungen werden schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
- Nicht barrierefreie Dokumente (PDF-Downloads)
Wir sind bemüht, nicht barrierefreie PDF-Dateien durch eine barrierefreie Version zu ersetzen.
- Derzeit noch nicht barrierefrei sind unsere Formulare.
Diese sollen barrierefrei umgewandelt werden.
- Nicht alle Inhalte sind in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache zugänglich.
Weitere Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache werden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.07.2025 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07.07.2025 überprüft und aktualisiert.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, so nehmen Sie bitte per E-Mail unter info@freilichtmuseum-beuren.de Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns den Titel der Veröffentlichung mit. Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln.
5. Schlichtungs-verfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.